Weinberge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Feriengast (nachfolgend „Mieter“ genannt), dem Wohnungseigentümer (nachfolgend „Vermieter“ genannt) und "Mosel Urlaub Online" (nachfolgend „Vermittler“ genannt).

Tätigkeit des Vermittlers

„Mosel Urlaub Online“ ist lediglich Vermittler der gemieteten Ferienunterkunft. Der Vermittler tritt im Auftrag und auf Rechnung des Vermieters auf und ist berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung der Ferienunterkunft anfallenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

Buchung

Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Buchung bietet der Mieter dem Vermieter der Ferienunterkunft den Abschluss eines Mietvertrages an. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung vom Vermittler schriftlich bestätigt wird. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Mietvertrag auch mündlich oder fernmündlich verbindlich geschlossen werden.

Zahlung

Die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Anzahlung ist innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des Vermittlers zu überweisen. Die Restmiete ist bis zu 14 Tage vor Reiseantritt auf das Bankkonto des Vermittlers zu überweisen. In Abhängigkeit von der gebuchten Ferienunterkunft und dem Zeitpunkt der Buchung können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Maßgeblich ist immer das in der Buchungsbestätigung des Vermittlers genannte Zahlungsziel. Bei Nichtzahlung bis zum Zahlungsziel können die Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag erlöschen. Geht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung keine Zahlung ein, wird die Buchung automatisch storniert.

An- und Abreise

Die Ferienunterkünfte sind in der Regel ab 16 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag ist die Ferienunterkunft bis 10 Uhr zu räumen. Der Vermittler sendet jedem Mieter bis spätestens 1 Woche vor Anreise ausführliche Anreiseinformationen (Schlüsselübergabe) per Email.

Rücktritt des Mieters

Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei stornieren. In den 30 Tagen vor Mietbeginn beträgt die Gebühr im Falle einer Stornierung 70 % des Mietpreises. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters in vollem Umfang übernimmt. Falls es dem Vermieter gelingt, für den Mietzeitraum teilweise oder ganz einen Ersatzmieter zu finden, reduziert sich die Entschädigungssumme. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Bei Nichtanreise werden dem Mieter 100 % des Gesamtpreises berechnet.

Haftung des Vermittlers

Der Vermittler haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung ist auf die Bereitstellung des Mietobjektes beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermittlers gegenüber dem Mieter ist auf den Mietpreis laut Mietvertrag begrenzt.

Haftung und Pflichten des Mieters

Der Mieter und seine Begleitpersonen verpflichten sich, die Ferienunterkunft und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Mietobjekts und sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermittler sofort zu melden.

Enrdreinigung, Bettwäsche, Hand- und Duschtücher

Bettwäsche, Hand- und Duschtücher sind im vereinbarten Mietpreis enthalten, ebenso die Endreinigung. Pro Person wird 1 Handtuch, 1 Duschtuch, 1 Garnitur Bettwäsche, 1 Spannbettlaken zur Verfügung gestellt, sowie pro Wohnung 1 Geschirrtuch und 1 Spültuch. Die Bettwäsche ist bei Ankunft des Mieters bereits bezogen. Weitere Serviceangebote werden in den einzelnen Ferienunterkünften angeboten oder können mit dem Vermieter vereinbart werden.

Haustiere

Die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren sind den Beschreibungen der einzelnen Ferienunterkünfte zu entnehmen.

Rauchen

In allen vom Vermieter vermittelten Ferienunterkünften darf nicht geraucht werden.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Rechtswahl

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.